Abschluss | Staatlich anerkannte/r Erzieher/in |
Bildungsweg | Ausbildung, Fortbildung |
Schulform | Fachschule für Sozialwesen, Fachrichtung Sozialpädagogik |
Förderfähigkeit | Aufstiegsfortbildungsförderung des AFBG (BAföG); Bildungsgutscheine/AZAV-Zertifizierung; tarifliche Ausbildungsvergütung |
Ausbildungsformen | Vollzeit Teilzeit PivA Bitte beachten: Im Schuljahr 2023/24 wird keine Teilzeit-Ausbildung angeboten. Bewerbungen hierfür sind erst wieder ab dem Schuljahr 24/25 möglich. |
Betreuen, Erziehen und Bilden sind Zukunftsaufgaben unserer Gesellschaft – und für jeden einzelnen eine spannende Herausforderung. An der AES lernen angehende Erzieher*innen einen anspruchsvollen und interessanten Beruf mit sehr guten
Berufsperspektiven.
Bei der Arbeit in sozialpädagogischen Bereichen ist die ganze Persönlichkeit gefragt – mit solidem Fachwissen, einer professionellen pädagogischen Haltung, mit Einfühlungsvermögen und Selbstreflexion.
An der AES bieten wir eine Ausbildung, die umfangreiche, fachliche, soziale, methodische und persönliche Kompetenzen vermittelt.
Der Unterricht ist eng verknüpft mit dem beruflichen Handeln, damit die Studierenden gut auf ihr zukünftiges Berufsleben vorbereitet werden.
In den letzten Jahrzehnten hat sich eine enge und intensive Zusammenarbeit mit den sozialpädagogischen Praxiseinrichtungen entwickelt, von dem die Auszubildenden in einem hohen Maße profitieren.
Ziel der Ausbildung ist die Befähigung, in sozialpädagogischen Bereichen als Erzieherin oder als Erzieher selbständig und verantwortlich tätig zu sein. Wer die Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hat, ist berechtigt, die Berufsbezeichnung
Die Ausbildung zur Erzieherin / zum Erzieher schließt mit einer Präsentationsprüfung, sowie schriftlichen und mündlichen Prüfungen am Ende des dritten Ausbildungsjahres ab und berechtigt die Absolventinnen und Absolventen die Berufsbezeichnung Staatlich anerkannte Erzieherin/Staatlich anerkannter Erzieher
zu führen.
Zusätzlich kann die allgemeine Fachhochschulreife erworben werden. Ab dem Schuljahr 2003/04 wird mit dem erfolgreichen Abschluss der Fachschule die Fachhochschulreife nur noch dann zuerkannt, wenn Studierende am Zusatzunterricht zur Erlangung der Fachhochschulreife teilgenommen und die entsprechende Zusatzprüfung bestanden haben. Zusatzunterricht wird in Mathematik (3 Stunden pro Woche) erteilt.
Bitte beachten Sie: Für das kommende Schuljahr 23/24 können wir in der Ausbildungsform PivA keine weiteren Anmeldungen mehr berücksichtigen.
In der PivA (Praxisintegrierte vergütete Ausbildung) erwartet Sie in der Regel eine 3-jährige fachschulische und fachpraktische Ausbildung. Der fachschulische Teil der Ausbildung findet an der Fachschule für Sozialwesen in der Fachrichtung Sozialpädagogik statt, der fachpraktische Teil der Ausbildung wird in selbst gewählten Einrichtungen absolviert (z.B. Kindertagesstätten, Krippen, Horte, …). Bei der PivA erfolgt die fachpraktische Ausbildung im Rahmen eines vergüteten Praktikumsverhältnisses.
Außer der veränderten Unterrichtsorganisation unterscheidet sich die PivA inhaltlich nicht von der vollschulischen Ausbildung. Das heißt, sowohl Unterrichtsinhalte als auch der durch den Lehrplan vorgegebene Umfang sind identisch. Die wöchentliche Arbeitszeit einschließlich der Schulzeit umfasst 39 Stunden.
Der Unterricht findet im ersten und zweiten Ausbildungsjahr an drei Wochentagen, im dritten Ausbildungsjahr an zwei Wochentagen statt.
Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit in den Einrichtungen beträgt während der Unterrichtszeiten im 1. und 2. Ausbildungsjahr zwei Arbeitstage, im 3. Ausbildungsjahr drei Arbeitstage. In der unterrichtsfreien Zeit sind die Auszubildenden an fünf Tagen in den Einrichtungen.
Die Arbeitszeit richtet sich nach für die Beschäftigung der Auszubildenden maßgeblichen Vorschriften über die Arbeitszeit in den Praxisstellen. Darüber hinaus gelten die tariflichen Regelungen.
Die/Der Auszubildende hat Anspruch auf Urlaub nach den Bestimmungen des Trägers, bzw. nach den tariflichen Regelungen. Der Urlaub ist während der unterrichtsfreien Zeit zu nehmen und zu gewähren.
Die Ausbildung erfolgt vollumfänglich nach den Rahmenlehrplänen des hessischen Kultusministeriums. Dem Ausbildungsziel entspricht vorwiegend themenzentriertes, fächerübergreifendes und praxisbezogenes Arbeiten. Projekt- und handlungsorientierte Lehr- und Lernansätze stehen im Vordergrund. Um auf die Übernahme von Erziehungsverantwortung vorzubereiten, geht es in der Ausbildung neben der Vermittlung von Fachwissen auch um persönliche Weiterentwicklung. Dabei greifen wir die Erfahrungen, Interessen und Einstellungen der Studierenden auf.
Bewerber und Bewerberinnen müssen die Aufnahmebedingungen für die Fachschule für Sozialwesen erfüllen (s. Bewerbung).
Voraussetzung für die Ausbildung ist ein von der Fachschule genehmigter Ausbildungsvertrag der Studierenden mit einem Träger, der ihnen sowohl die festgelegte Vergütung als auch den Urlaubsanspruch gewährleistet. In den Schulferien findet kein theoretischer Unterricht statt, es sind daher fünf Tage pro Woche in Vollzeit in der gewählten Praxiseinrichtung zu arbeiten. Der Urlaub ist in den Schulferien zu nehmen.
Um den Anforderungen einer Breitbandausbildung gerecht zu werden, ist zusätzlich ein sechswöchiges Praktikum in einem anderen als dem gewählten Arbeitsfeld zu absolvieren. Hierfür werden die Studierenden vom Ausbildungsbetrieb freigestellt. Dabei entstehende längere Fehlzeiten sind in den jeweiligen Praxisstellen nachzuholen.
Die Anstellung in einer sozialpädagogischen Einrichtung wird auf der Basis von mit den Trägern geschlossenen Verträgen vergütet. Die Höhe der Vergütung orientiert sich an den Ausbildungstarifen im öffentlichen Dienst. Wir verweisen für genauere Auskünfte auf den kooperierenden Träger.
Erforderlich ist die Anmeldung an der Schule, dort wird überprüft, ob die Zugangsvoraussetzungen erfüllt sind und es wird das
Feststellungs- und Auswahlverfahren durchgeführt. Erforderlich ist auch eine Vereinbarung mit einem mit der Schule kooperierenden Träger, der einen vergüteten Ausbildungsplatz bereitstellt und die Finanzierung gewährleistet.
Kooperierende Träger
Eine aktuelle Liste unserer Kooperationspartner finden Sie hier.
In der Vollzeitform erwartet Sie in der Regel eine 2-jährige fachschulische Ausbildung, an die sich eine 1-jährige tariflich vergütete Praxisausbildung anschließt.
Der Unterricht findet an fünf Wochentagen statt und umfasst 6 – 8 Unterrichtsstunden täglich und 36 Stunden(?) wöchentlich?
Darüber hinaus müssen während des ersten und zweiten Jahres Praktika von insgesamt 12 Wochen absolviert werden.
Die Ausbildung erfolgt nach den Rahmenlehrplänen des hessischen Kultusministeriums. Dem Ausbildungsziel entspricht vorwiegend themenzentriertes, fächerübergreifendes und praxisbezogenes Arbeiten. Projekt- und handlungsorientierte Lehr- und Lernansätze stehen im Vordergrund. Um auf die Übernahme von Erziehungsverantwortung vorzubereiten, geht es in der Ausbildung neben der Vermittlung von Fachwissen auch um persönliche Weiterentwicklung. Dabei greifen wir die Erfahrungen, Interessen und Einstellungen der Studierenden auf.
Zur Finanzierung des Lebensunterhaltes können für den ersten und zweiten Ausbildungsabschnitt Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BaföG/Meister BaföG) beim Amt für Ausbildungsförderung gestellt werden. Informationen rund um das Bafög finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung: https://www.bafög.de/antragstellung.
Aufgrund unserer FKS AZWV-Zertifizierung können Sie ggfls. bei der Agentur für Arbeit sog. Bildungsgutscheine beantragen, die Sie bei uns einlösen können.
Die Akkredidierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) regelt die Anerkennung (Akkreditierung) von fachkundigen Stellen und die Zertifizierung von Bildungsträgern und Bildungsmaßnahmen.
Weiter Infos finden Sie unter folgendem Link zu den Bildungsgutscheinen.
Während des Berufspraktikums gehen Sie mit dem Träger ein vergütungs- und sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis ein. Für Ausbildungsstellen in öffentlicher Trägerschaft bemisst sich die Vergütung nach dem Tarifvertrag über die Regelungen der Arbeitsbedingungen der Praktikantinnen und Praktikanten für Berufe des Sozial- und Erziehungsdienstes.
In der Teilzeitform erwartet Sie in der Regel eine 3-jährige fachschulische Ausbildung, an die sich eine 1-jährige tariflich vergütete Praxisausbildung anschließt. Der theoretische Teil der Ausbildung findet i.d.R. an 3 Unterrichtstagen in der Woche statt und endet mit einer theoretischen Abschlussprüfung.
Im Anschluss an die Abshclussprüfung schließt sich die Praxisausbildung (Berufspraktilkum) an. Diese kann auch in Teilzeit absolviert werden und verlängert sich bei einer Arbeitszeit von 30 Stunden in der Woche auf 1 Jahr und 4 Monate und bei einer 20 Stunden Woche auf 2 Jahre.
Die Ausbildung erfolgt nach den gleichen Rahmenlehrplänen wie die Vollzeitausbildung . Dem Ausbildungsziel entspricht vorwiegend themenzentriertes, fächerübergreifendes und praxisbezogenes Arbeiten. Projekt- und handlungsorientierte Lehr- und Lernansätze stehen im Vordergrund. Um auf die Übernahme von Erziehungsverantwortung vorzubereiten, geht es in der Ausbildung neben der Vermittlung von Fachwissen auch um persönliche Weiterentwicklung. Dabei greifen wir die Erfahrungen, Interessen und Einstellungen der Studierenden auf.
Aufgrund unserer FKS AZWV-Zertifizierung können Sie ggfls. bei der Agentur für Arbeit sog. Bildungsgutscheine beantragen, die Sie bei uns einlösen können.
Die Akkredidierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) regelt die Anerkennung (Akkreditierung) von fachkundigen Stellen und die Zertifizierung von Bildungsträgern und Bildungsmaßnahmen.
Weiter Infos finden Sie unter folgendem Link zu den Bildungsgutscheinen.
Während des Berufspraktikums gehen Sie mit dem Träger ein vergütungs- und sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis ein. Für Ausbildungsstellen in öffentlicher Trägerschaft bemisst sich die Vergütung nach dem Tarifvertrag über die Regelungen der Arbeitsbedingungen der Praktikantinnen und Praktikanten für Berufe des Sozial- und Erziehungsdienstes.
Kitas, Krippen, Horte, Heime und Wohngruppen, Tagespflegestellen, betreuende Grundschulen, Einrichtungen der Erziehungshilfe, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen
Falls Sie den den allgemeinbildenden Schulabschluss nicht im deutschsprachigen Raum erworben haben, fügen Sie bitte dem Antrag einen Gleichstellungsbescheid und den Nachweis Ihrer Deutschkenntnisse auf dem Nivesa C1 (gemeinsamer europäischer Referenzrahmen) bei.
Die Aufnahme ist nicht möglich, wenn der Bewerber oder die Bewerberin
Die Zulassung zur Ausbildung ist schriftlich zu beantragen.
Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
Aufnahmeantrag Vollzeitausbildung
Aufnahmeantrag Teilzeitausbildung
Aufnahmeantrag PivA
Abteilungsleiter: Dr. Thomas Dick
Email an:
zazie.mohr@darmstadt.de
Alice-Eleonoren-Schule
Martinstraße 140
64285 Darmstadt
Tel.: +49 6151-48828
Unsere Zeiten für die telefonische Beratung sind:
Donnerstag von 11:45-12:45 Uhr
Telefon: 06151/1598019
Ansprechpartnerin: Juliane Roth