Skip to main content

Ausbildung zum Erzieher / zur Erzieherin in Darmstadt

Staatlich anerkannte/r Erzieher/in

Lebendige Eindrücke aus der Ausbildung

Ausbildung im Überblick

Abschluss
Staatlich anerkannte/r Erzieher/in
Bildungsweg
Ausbildung, Fortbildung
Schulform
Fachschule für Sozialwesen, Fachrichtung Sozialpädagogik
Förderfähigkeit
Aufstiegsfortbildungsförderung des AFBG (BAföG); Bildungsgutscheine/AZAV-Zertifizierung; tarifliche Ausbildungsvergütung
Ausbildungsformen
Vollzeit
Teilzeit
PivA
Allgemeine Informationen

Betreuen, Erziehen und Bilden sind Zukunftsaufgaben unserer Gesellschaft – und für jeden einzelnen eine spannende Herausforderung. An der AES lernen angehende Erzieher*innen einen anspruchsvollen und interessanten Beruf mit sehr guten
Berufsperspektiven.

Bei der Arbeit in sozialpädagogischen Bereichen ist die ganze Persönlichkeit gefragt – mit solidem Fachwissen, einer professionellen pädagogischen Haltung, mit Einfühlungsvermögen und Selbstreflexion.

An der AES bieten wir eine Ausbildung, die umfangreiche, fachliche, soziale, methodische und persönliche Kompetenzen vermittelt.

Der Unterricht ist eng verknüpft mit dem beruflichen Handeln, damit die Studierenden gut auf ihr zukünftiges Berufsleben vorbereitet werden.
In den letzten Jahrzehnten hat sich eine enge und intensive Zusammenarbeit mit den sozialpädagogischen Praxiseinrichtungen entwickelt, von dem die Auszubildenden in einem hohen Maße profitieren.

Ziel der Ausbildung ist die Befähigung, in sozialpädagogischen Bereichen als Erzieherin oder als Erzieher selbständig und verantwortlich tätig zu sein. Wer die Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hat, ist berechtigt, die Berufsbezeichnung „staatlich anerkannte Erzieherin/staatlich anerkannter Erzieher“ zu tragen.

Qualifizierter Berufsabschluss

Die Ausbildung zur Erzieherin / zum Erzieher schließt mit einer Präsentationsprüfung, sowie schriftlichen und mündlichen Prüfungen am Ende des dritten Ausbildungsjahres ab und berechtigt die Absolventinnen und Absolventen die Berufsbezeichnung Staatlich anerkannte Erzieherin/Staatlich anerkannter Erzieher
zu führen.

Zusätzlich kann die allgemeine Fachhochschulreife erworben werden. Seit dem Schuljahr 2003/04 wird mit dem erfolgreichen Abschluss der Fachschule die Fachhochschulreife nur noch dann zuerkannt, wenn Studierende am Zusatzunterricht zur Erlangung der Fachhochschulreife teilgenommen und die entsprechende Zusatzprüfung bestanden haben. Zusatzunterricht wird in Mathematik (3 Stunden pro Woche) erteilt.

PiVA

Sie möchten sich von Beginn an die fachtheoretische und fachpraktische Ausbildung miteinander verknüpfen?

Dauer und Gliederung der Ausbildung

In der PivA (Praxisintegrierte vergütete Ausbildung) erwartet Sie in der Regel eine 3-jährige fachschulische und fachpraktische  Ausbildung. Der fachschulische Teil der Ausbildung findet an der Fachschule für Sozialwesen in der Fachrichtung Sozialpädagogik statt, der fachpraktische Teil der Ausbildung wird in selbst gewählten Einrichtungen absolviert (z.B. Kindertagesstätten, Krippen, Horte, …). Bei der PivA erfolgt die fachpraktische Ausbildung im Rahmen eines vergüteten Praktikumsverhältnisses.
Außer der veränderten Unterrichtsorganisation unterscheidet sich die PivA inhaltlich nicht von der vollschulischen Ausbildung. Das heißt, sowohl Unterrichtsinhalte als auch der durch den Lehrplan vorgegebene Umfang sind identisch. Die wöchentliche Arbeitszeit einschließlich der Schulzeit umfasst 39 Stunden.
Der Unterricht findet im ersten und zweiten Ausbildungsjahr an drei Wochentagen, im dritten Ausbildungsjahr an zwei Wochentagen statt.

Regelung der Arbeitszeit

Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit in den Einrichtungen beträgt während der Unterrichtszeiten im 1. und 2. Ausbildungsjahr zwei Arbeitstage, im 3. Ausbildungsjahr drei Arbeitstage. In der unterrichtsfreien Zeit sind die Auszubildenden an fünf Tagen in den Einrichtungen.
Die Arbeitszeit richtet sich nach für die Beschäftigung der Auszubildenden maßgeblichen Vorschriften über die Arbeitszeit in den Praxisstellen. Darüber hinaus gelten die tariflichen Regelungen.

Urlaubsanspruch

Die/Der Auszubildende hat Anspruch auf Urlaub nach den Bestimmungen des Trägers, bzw. nach den tariflichen Regelungen. Der Urlaub ist während der unterrichtsfreien Zeit zu nehmen und zu gewähren.

Inhalte der Ausbildung

Die Ausbildung erfolgt vollumfänglich nach den Rahmenlehrplänen des hessischen Kultusministeriums. Dem Ausbildungsziel entspricht vorwiegend themenzentriertes, fächerübergreifendes und praxisbezogenes Arbeiten. Projekt- und handlungsorientierte Lehr- und Lernansätze stehen im Vordergrund. Um auf die Übernahme von Erziehungsverantwortung vorzubereiten, geht es in der Ausbildung neben der Vermittlung von Fachwissen auch um persönliche Weiterentwicklung. Dabei greifen wir die Erfahrungen, Interessen und Einstellungen der Studierenden auf.

Allgemeine Voraussetzungen

Bewerber und Bewerberinnen müssen die Aufnahmebedingungen für die Fachschule für Sozialwesen erfüllen (s. Bewerbung).
Voraussetzung für die Ausbildung ist ein von der Fachschule genehmigter Ausbildungsvertrag der Studierenden mit einem Träger, der ihnen sowohl die festgelegte Vergütung als auch den Urlaubsanspruch gewährleistet. In den Schulferien findet kein theoretischer Unterricht statt, es sind daher fünf Tage pro Woche in Vollzeit in der gewählten Praxiseinrichtung zu arbeiten. Der Urlaub ist in den Schulferien zu nehmen.

Praktikum für mehr berufliche Perspektive

Um den Anforderungen einer Breitbandausbildung gerecht zu werden, ist zusätzlich ein sechswöchiges Praktikum in einem anderen als dem gewählten Arbeitsfeld zu absolvieren. Hierfür werden die Studierenden vom Ausbildungsbetrieb freigestellt. Dabei entstehende längere Fehlzeiten sind in den jeweiligen Praxisstellen nachzuholen.

Ausbildungsvergütung

Die Anstellung in einer sozialpädagogischen Einrichtung wird auf der Basis von mit den Trägern geschlossenen Verträgen vergütet. Die Höhe der Vergütung orientiert sich an den Ausbildungstarifen im öffentlichen Dienst. Wir verweisen für genauere Auskünfte auf den kooperierenden Träger.

Anmeldung

Erforderlich ist die Anmeldung an der Schule, dort wird überprüft, ob die Zugangsvoraussetzungen erfüllt sind und es wird das
Feststellungs- und Auswahlverfahren durchgeführt. Erforderlich ist auch eine Vereinbarung mit einem mit der Schule kooperierenden Träger, der einen vergüteten Ausbildungsplatz bereitstellt und die Finanzierung gewährleistet.

Kooperierende Träger

Eine aktuelle Liste unserer Kooperationspartner finden Sie hier.

Vollzeit

Sie möchten sich  zunächst auf einen solide fachtheoretische und fachpraktische Ausbildung konzentrieren und  diese  mit einer vergüteten Praxisausbildung abschließen?

Dauer und Gliederung der Ausbildung

In der Vollzeitform erwartet Sie in der Regel eine 2-jährige fachschulische Ausbildung, an die sich eine 1-jährige tariflich vergütete Praxisausbildung anschließt.

Der Unterricht findet an fünf Wochentagen statt und umfasst 6 – 8 Unterrichtsstunden täglich und 36 Stunden(?) wöchentlich?

Darüber hinaus müssen während des ersten und zweiten Jahres Praktika von insgesamt 12 Wochen absolviert werden.

Inhalte der Ausbildung

Die Ausbildung erfolgt nach den Rahmenlehrplänen des hessischen Kultusministeriums. Dem Ausbildungsziel entspricht vorwiegend themenzentriertes, fächerübergreifendes und praxisbezogenes Arbeiten. Projekt- und handlungsorientierte Lehr- und Lernansätze stehen im Vordergrund. Um auf die Übernahme von Erziehungsverantwortung vorzubereiten, geht es in der Ausbildung neben der Vermittlung von Fachwissen auch um persönliche Weiterentwicklung. Dabei greifen wir die Erfahrungen, Interessen und Einstellungen der Studierenden auf.

Förderung/Finanzierung

Zur Finanzierung des Lebensunterhaltes können für den ersten und zweiten Ausbildungsabschnitt Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BaföG/Meister BaföG) beim Amt für Ausbildungsförderung gestellt werden. Informationen rund um das Bafög finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung: https://www.bafög.de/antragstellung.

Aufgrund unserer FKS AZWV-Zertifizierung  können Sie ggfls. bei der Agentur für Arbeit sog. Bildungsgutscheine beantragen, die Sie bei uns einlösen können.
Die Akkredidierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) regelt die Anerkennung (Akkreditierung) von fachkundigen Stellen und die Zertifizierung von Bildungsträgern und Bildungsmaßnahmen.

Weiter Infos finden Sie unter folgendem Link zu den Bildungsgutscheinen.

Während des Berufspraktikums gehen Sie mit dem Träger ein vergütungs- und sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis ein. Für Ausbildungsstellen in öffentlicher Trägerschaft bemisst sich die Vergütung nach dem Tarifvertrag über die Regelungen der Arbeitsbedingungen der Praktikantinnen und Praktikanten für Berufe des Sozial- und Erziehungsdienstes.

 

 

 

Teilzeit

Sie sind in einer Lebensphase, in der Sie Ihre Familie zeitlich noch unterstützen möchten? Oder Sie führen eine Teilzeitberufstätigkeit aus und möchten sich zusätzlich als Erzieher*in qualifizieren?

Dauer und Gliederung der Ausbildung

In der Teilzeitform erwartet Sie in der Regel eine 3-jährige fachschulische Ausbildung, an die sich eine 1-jährige tariflich vergütete Praxisausbildung anschließt. Der theoretische Teil der Ausbildung findet i.d.R. an 3 Unterrichtstagen in der Woche statt und endet mit einer theoretischen Abschlussprüfung.

Im Anschluss an die Abschlussprüfung schließt sich die Praxisausbildung (Berufspraktikum) an. Diese kann auch in Teilzeit absolviert werden und verlängert sich bei einer Arbeitszeit von 30 Stunden in der Woche auf 1 Jahr und 4 Monate und bei einer 20 Stunden Woche auf 2 Jahre.

Inhalte der Ausbildung

Die Ausbildung erfolgt nach den gleichen Rahmenlehrplänen wie die Vollzeitausbildung . Dem Ausbildungsziel entspricht vorwiegend themenzentriertes, fächerübergreifendes und praxisbezogenes Arbeiten. Projekt- und handlungsorientierte Lehr- und Lernansätze stehen im Vordergrund. Um auf die Übernahme von Erziehungsverantwortung vorzubereiten, geht es in der Ausbildung neben der Vermittlung von Fachwissen auch um persönliche Weiterentwicklung. Dabei greifen wir die Erfahrungen, Interessen und Einstellungen der Studierenden auf.

Förderung/Finanzierung

Aufgrund unserer FKS AZWV-Zertifizierung  können Sie ggfls. bei der Agentur für Arbeit sog. Bildungsgutscheine beantragen, die Sie bei uns einlösen können.
Die Akkredidierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) regelt die Anerkennung (Akkreditierung) von fachkundigen Stellen und die Zertifizierung von Bildungsträgern und Bildungsmaßnahmen.

Weiter Infos finden Sie unter folgendem Link zu den Bildungsgutscheinen.

Während des Berufspraktikums gehen Sie mit dem Träger ein vergütungs- und sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis ein. Für Ausbildungsstellen in öffentlicher Trägerschaft bemisst sich die Vergütung nach dem Tarifvertrag über die Regelungen der Arbeitsbedingungen der Praktikantinnen und Praktikanten für Berufe des Sozial- und Erziehungsdienstes.

Mögliche Arbeitsfelder

Kitas, Krippen, Horte, Heime und Wohngruppen, Tagespflegestellen, betreuende Grundschulen, Einrichtungen der Erziehungshilfe, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen

Unterrichtsinhalte

Allgemeinbildender Lernbereich

  • Deutsch
  • Englisch
  • Religion / Ethik

Lernbereich Sozialpädagogik

  • Professionelle Perspektiven weiterentwickeln
  • Pädagogische Beziehungen gestalten
  • Lebenswelten und Diversität wahrnehmen
  • Erziehungs- und Bildungspartnerschaften
  • Institution und Team entwickeln
  • Mentoring

Sozialpädagogische Bildungsarbeit in Bildungsbereichen professionell gestalten

  • Gesundheit, Umwelt, Lebenspraxis
  • Bewegung Tanz, Musik und Spiel
  • Kreatives Gestalten und Ästhetik
  • Mathematik, Naturwissenschaften und Technik
  • Sprache, Literacy und Medien u.a.
Aufnahme- und Auswahlkriterien

Aufnahmevoraussetzungen

  • Zeugnis des Mittleren Abschlusses oder ein als gleichwertig anerkanntes Zeugnis.
  • Berufsabschluss als Staatlich geprüfte Sozialassistentin, als Staatlich geprüfter Sozialassistent oder der Abschluss einer einschlägigen anerkannten Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer aufbauend auf dem mittleren Abschluss oder die erfolgreiche Teilnahme an einer Feststellungsprüfung zum Nachweis einer gleichwertigen beruflichen Vorbildung.
    Bestandteil der Feststellungsprüfung ist ein Gespräch über Ihre sozialpädagogischen Erfahrungen.
  • Voraussetzung für die Zulassung zur Feststellungsprüfung ist eine gleichwertige berufliche Vorbildung. Diese kann nachgewiesen werden durch:
    1. eine einschlägige Vollzeitberufstätigkeit von 36 Monaten oder
    2. eine abgeschlossene in- oder ausländische Berufsausbildung, die Kompetenzen vermittelt hat, die einer Qualifikation der Niveaustufe 4 des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR) entsprechen, und eine mindestens dreimonatige einschlägige Vollzeitberufstätigkeit oder ein entsprechendes Vollzeitpraktikum oder
    3. eine Tätigkeit als Tagespflegeperson von 33 Monaten Dauer, nachzuweisen über das örtliche Jugendamt, und eine mindestens dreimonatige einschlägige Vollzeitberufstätigkeit oder ein entsprechendes Vollzeitpraktikum oder
    4. das Abitur und eine mindestens dreimonatige einschlägige Vollzeitberufstätigkeit oder ein entsprechendes Vollzeitpraktikum oder
    5. die Fachhochschulreife aus der Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe oder des beruflichen Gymnasiums und eine mindestens 3-monatige einschlägige Vollzeitberufstätigkeit oder ein entsprechendes Vollzeitpraktikum (einschlägige Praktika zum Erwerb der Fachhochschulreife werden auf die dreimonatige Tätigkeit angerechnet) oder
    6. der Abschluss der Fachoberschule, Form A oder B, und eine mindestens dreimonatige einschlägige Vollzeitberufstätigkeit oder ein entsprechendes Vollzeitpraktikum.
      Die jeweilige einschlägige Vollzeitberufstätigkeit oder das jeweils entsprechende Vollzeitpraktikum ist in sozialpädagogischen Einrichtungen abzuleisten.Auf die Vollzeitberufstätigkeit sind nach Satz 1 Nr. 1 bis zu einer Dauer von insgesamt höchstens 24 Monaten anzurechnen:
      • erzieherische und pflegerische Tätigkeit in der Familie mit mindestens einem Kind oder einer pflegebedürftigen oder behinderten Person bis zu einer maximalen Anrechnungsdauer von 12 Monaten,
      • die Ableistung eines sozialen Jahres im Sinne des Bundesfreiwilligendienstes oder gleichgestellter Dienste; der absolvierte Dienst muss im Hinblick auf die gewählte Fachrichtung geeignet sein,
      • einschlägige Vollzeitpraktika in sozialpädagogischen Einrichtungen bis zu einer maximalen Anrechnungsdauer von 12 Monaten, Teilzeitpraktika sind entsprechend umzurechnen,
      • Auslandsaufenthalte als Au-Pair bis zu einer maximalen Anrechnungsdauer von 12 Monaten,
      • ehrenamtliche Tätigkeit in der Arbeit mit Bezugsgruppen bis zu einer maximalen Anrechnungsdauer von 12 Monaten; addierte Nachweise im Umfang von mindestens 140 Stunden werden jeweils als Arbeitsmonat gewertet.Bei Teilzeit verlängert sich die Dauer entsprechend.

C1-Sprachniveau

Falls Sie den allgemeinbildenden Schulabschluss nicht im deutschsprachigen Raum erworben haben, fügen Sie bitte dem Antrag einen Gleichstellungsbescheid und den Nachweis Ihrer Deutschkenntnisse auf dem Niveau C1 (gemeinsamer europäischer Referenzrahmen) bei.

Besondere Aufnahmebedingungen

  • Ist die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber größer als die Zahl der zur Verfügung stehenden Ausbildungsplätze, wird ein Auswahlverfahren durchgeführt.
  • Wenn zum Zeitpunkt der Bewerbung die Mittlere Reife noch nicht erworben wurde oder Praktika, berufliche Ausbildungen und Tätigkeiten usw. noch nicht abgeschlossen sind, erfolgt die Aufnahme unter dem Vorbehalt, dass der jeweilige Abschluss bis zum Eintritt in die Ausbildung nachgewiesen wird.
  • Soweit freie Ausbildungsplätze zur Verfügung stehen, können Bewerberinnen und Bewerber in den zweiten Ausbildungsabschnitt aufgenommen werden, wenn sie die entsprechenden Aufnahmevoraussetzungen für die Fachschule für Sozialwesen erfüllen und sich einer Aufnahmeprüfung mit Erfolg unterzogen haben.

Erfolglose Aufnahme

Die Aufnahme ist nicht möglich, wenn der Bewerber oder die Bewerberin

  • die Aufnahmevoraussetzungen nicht erfüllt bzw. nicht nachweisen kann oder
  • aus gesundheitlichen Gründen für den Beruf des Erziehers/der Erzieherin nicht geeignet ist oder
  • die Staatliche Abschlussprüfung an einer anderen Fachschule für Sozialwesen nicht bestanden hat.
Anmeldung

Bewerbungsverfahren

Die Zulassung zur Ausbildung ist schriftlich zu beantragen.

Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • ein Aufnahmeantrag (siehe unten oder Kontaktblock, rechts)
  • ein Lebenslauf in tabellarischer Form und ein Lichtbild neuesten Datums
  • die Zeugnisse, Beurteilungen und Bescheinigungen über die in 1 und 2 geforderten Bildungs- und Ausbildungsabschlüsse, Praktika und berufliche Tätigkeiten
    – Zeugnisse, Beurteilungen und Kopien müssen in amtlich beglaubigter Abschrift oder Kopie vorgelegt werden
    – aus den Bescheinigungen über die berufliche Tätigkeit sollen Art und Dauer der einzelnen Tätigkeiten sowie die wöchentliche Arbeitszeit hervorgehen.
    – wenn zur Zeitpunkt der Bewerbung Schulbesuch, Praktika, berufliche Ausbildungen und Tätigkeiten noch nicht abgeschlossen sind, ist zunächst die Vorlage von Halbjahreszeugnissen und Zwischen- bzw. vorläufigen Bescheinigungen/Beurteilungen erforderlich.
  • Abschlusszeugnisse und abschließende Bescheinigungen/Beurteilungen sind spätestens bei Aufnahme der Ausbildung nachzureichen.
  • gegebenenfalls Bescheinigungen über Art und Dauer sozialpädagogischer und pflegerischer Erfahrungen
  • eine schriftliche Erklärung der Bewerberin/des Bewerbers darüber, ob sie/er sich einem vorausgegangenen Auswahlverfahren an einer Fachschule für Sozialwesen in Hessen unterzogen bzw. ob sie/er eine andere Fachschule für Sozialwesen bereits besucht und die Abschlussprüfung abgelegt und nicht bestanden hat und dass sie /er das ärztliche Zeugnis über die gesundheitliche Eignung bei Aufnahme der Ausbildung vorlegen wird (die ärztliche Bescheinigung darf bis zu diesem Zeitpunkt nicht älter als zwei Monate sein.)

    Downloads Anmeldungsformulare:

    Aufnahmeantrag Vollzeitausbildung
    Aufnahmeantrag Teilzeitausbildung
    Aufnahmeantrag PivA

Lebendige Eindrücke aus der Ausbildung

Jetzt bewerben!

Abteilungsleiter: Dr. Thomas Dick

Email an:
sandra.veith@darmstadt.de

Alice-Eleonoren-Schule
Martinstraße 140
64285 Darmstadt
Tel.: +49 6151-48828

Unsere Zeiten für die telefonische Beratung sind:

Donnerstag von 11:45-12:45 Uhr
Telefon: 06151/1598019
Ansprechpartnerin: Juliane Roth

Erzieher:innen Ausbildung