Abschluss | Gesellenbrief im Handwerk (HWK) |
Bildungsweg | Duale Ausbildung |
Schulform | Berufsschule |
Förderfähigkeit | BAföG; Berufsausbildungsbeihilfe |
Sie bewerben sich in einem Ausbildungsbetrieb im Friseurhandwerk und schließen mit diesem einen Ausbildungsvertrag ab.
Die duale Ausbildung basiert auf der Ausbildungsordnung des Zentralverbands der Friseure und dem Rahmenlehrplan der Berufsschule des Kultusministeriums. In der Prüfung gibt es einen handwerklichen und fachtheoretischen Schwerpunkt.
Die Gesellenprüfung wird vor der Friseurinnung in zwei Abschnitten abgelegt; ( gestreckte Gesellenprüfung)
Teil 1 nach der Hälfte der Ausbildungszeit und Teil 2 am Ende der Ausbildungszeit. Die Gesellenbriefübergabe endet mit der Freisprechung. Die Ausbildung wird gemäß Tarifvertrag des hess. Friseurhandwerk vergütet. In der Berufsschule erlernen sie alle theoretischen Lerninhalte für die schriftliche gestreckte Prüfung. In gemeinsamen schulischen Projekten präsentieren die Friseur –Azubis regelmäßig an den Modenschauen der vollschulischen Maßschneiderausbildung ihre Frisur- und Schminkkreationen.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist mit dem Bestehen der Gesellenprüfung der Erwerb des Hauptschul- bzw. Mittleren Bildungsabschlusses möglich. Ausbildungsbeginn ist in der Regel der 1. August eines Jahres
Gültiger Ausbildungsvertrag
Gültiger Ausbildungsvertrag im Friseurhandwerk
Anmeldung erfolgt über die Ausbildungsbetriebe an der
Alice-Eleonoren-Schule
Kapellplatz 2, 64283 Darmstadt
Tel.: +49 6151 13480400 (Sekretariat)
Weitere interessante Informationen zur Ausbildung, Bilder und das Anmeldeformular zum Herunterladen findest du hier