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FOS A+B Sozialwesen

Ausbildung im Überblick

Lebendige Eindrücke aus der Ausbildung

Abschluss
Allgemeine Fachhochschulreife
Bildungsweg
2 Jahre vollschulische Ausbildung (inkl. betriebliches Praktikum im ersten Ausbildungsabschnitt: Klasse 11)
Schulform
Fachoberschule Sozialwesen (Organisationsform A)
Förderfähigkeit
Schüler-BAföG
Allgemeine Informationen

Ausgehend vom mittleren Abschluss führt die Fachoberschule zur allgemeinen Fachhochschulreife. Der Unterricht vermittelt wissenschaftliche und fachrichtungsverbindende Arbeitsmethoden und Fähigkeiten für das Hochschulstudium und hat somit propädeutischen Charakter. Im Unterricht werden eine breite Allgemeinbildung, eine anspruchsvolle fachtheoretische Bildung vermittelt und die Fähigkeit für ein lebenslanges Lernen gefördert. Im Mittelpunkt steht die Studier- und Berufsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler.

Mögliche Arbeitsfelder

Nach Abschluss eines erfolgreichen, nachfolgenden Studiums: PsychologIn, TherapeutIn, SozialpädagogIn, SozialarbeiterIn, aber ebenso interessante Berufe im öffentlichen Dienst (gehobener Dienst) und in der Privatwirtschaft.

Unterrichtsinhalte

Psychologie, Soziologie, Pädagogik, Kriminologie

Aufnahme- und Auswahlkriterien

Eine Feststellungsprüfung findet i.d.R. statt, wenn der Schulbesuch länger als ein Jahr unterbrochen wurde oder der Übergang aus einer ausländischen Schule angestrebt wird. Eine Aufnahme ist nicht möglich, wenn bereits zweimal erfolglos eine Abschlussprüfung an einer Fachoberschule abgelegt worden ist oder bereits drei Schuljahre an andere(n) FOS versucht wurden.

Anmeldung

Zusätzliche Unterlagen:
• Bewerbungsschreiben
• Lebenslauf in tabellarischer Form mit Lichtbild
• Erklärung darüber, ob und ggf. wann und wo bereits einmal eine Fachoberschule besucht wurde

Anmeldung
Die Anmeldung für Form A und B muss spätestens bis zum 31. März erfolgen.
Bitte reichen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen in Papierform ein. Sie können die Unterlagen vorab per E-Mail an uns senden, damit Sie die Bewerbungsfrist wahren.

Hinweis
Bewerberinnen und Bewerber, bei denen die Unterbrechung des Schulbesuches ein Jahr übersteigt, haben sich einer Feststellungsprüfung zu unterziehen. Der Besuch der Berufsschule, ein Freiwilligendienst, der Wehr und Zivildienst oder ein Erziehungsurlaub gelten nicht als Unterbrechung.

Voraussetzungen
  1. Mittlerer Bildungsabschluss mit mindestens befriedigenden Leistungen in zwei der Fächer Deutsch, Mathematik und Englisch, wobei in keinem der genannten Fächer die Leistungen schlechter als ausreichend sein dürfen oder
  2. das Zeugnis der Versetzung in die Einführungsphase einer gymnasialen Oberstufe oder einen qualifizierenden Realschulabschluss.
  3. Bei Erwerb des mittleren Abschlusses an einer Gesamtschule mit äußerer Fachleistungsdifferenzierung gilt für die o. g. Fächer: In den jeweils unteren Kursen bei Fächern mit einer Differenzierung auf zwei oder drei Anspruchsebenen müssen die Leistungen mindestens befriedigend (3,0) sein.
  4. dessen bisherige Lernentwicklung, Leistungsstand und Arbeitshaltung von der Klassenkonferenz der abgebenden Schule in einem schriftlichen Gutachten für geeignet gehalten wird, das Ziel der Fachoberschule zu erreichen,
  5. die schriftliche Zusage des Betriebes, dass die fachpraktische Ausbildung sichergestellt ist (betriebliches Praktikum im ersten Ausbildungsabschnitt),
  6. eine Bescheinigung über die Berufsberatung durch die Agentur für Arbeit oder eine Schullaufbahnberatung durch die abgebende Schule

Lebendige Eindrücke aus der Ausbildung

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Petra Gerhard
Petra Gerhard
petra.gerhard@darmstadt.de

Bewerbungen an:
Alice-Eleonoren-Schule
z.Hd. Frau Petra Gerhard
Kapellplatz 2, 64283 Darmstadt
Tel.: +49 6151 13480400 (Sekretariat)
Durchwahl Frau Gerhard: 13480421