Heilerziehungspfleger/in
Pädagogische Fachkraft für Inklusion
Lebendige Eindrücke aus der Ausbildung
Ausbildung im Überblick
Abschluss | Staatlich anerkannte*r Heilerziehungspfleger*in |
Bildungsweg | Ausbildung; Berufliche Weiterbildung |
Schulform | Fachschule für Sozialwesen, Fachrichtung Heilerziehungspflege |
Förderfähigkeit | Möglichkeiten zur Finanzierung des Lebensunterhaltes: 1. Aufstiegs-BAföG (nach AFBG) 2. Bildungsgutscheine der Agentur für Arbeit/AZAV-Zertifizierung. Als staatl. Schule erheben wir kein Schulgeld. |
Ausbildungsformen | Zwei Jahre vollschulische Ausbildung; Vergütetes Berufspraktikum (1 Jahr) |
Das Aufgabenfeld der Fachkraft für Heilerziehungspflege umfasst die Begleitung, Beratung, Bildung, Erziehung und Pflege von Menschen jeden Alters mit besonderem Assistenzbedarf.
Die Hauptaufgabe besteht darin, Menschen in ihrem Alltag zu begleiten und sie dabei zu unterstützen, so selbstbestimmt und selbstwirksam wie möglich zu handeln und am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben.
Ziel ist es, zu einer Verbesserung der Lebensqualität von Menschen mit Behinderung beizutragen. Heilerziehungspfleger*innen treten im engen Austausch mit den Klient*innen für deren Rechte innerhalb unserer Gesellschaft ein.
Berufliche Perspektiven
Die Berufsaussichten sind sehr gut:
- In Deutschland leben knapp 8 Millionen Menschen mit Schwerbehinderung und einem Anrecht auf Ermöglichung von Teilhabe (ca. 600 000 davon allein in Hessen).
- Heilerziehungspflegefachkräfte sind die Fachkräfte für Inklusion in Kindertagesstätten, Schulbetreuung und Hort.
Studienmöglichkeiten
- auf Grundlage des Hessischen Hochschulgesetzes besteht die allgemeine Hochschulzugangsberechtigung in Hessen nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung in Heilerziehungspflege an der Fachschule für Sozialwesen
- Bei erfolgreicher Zusatzprüfung FHR besteht die Zugangsberechtigung für
alle Fachhochhochschulen in Deutschland - Die Ausbildung in Heilerziehungspflege schließt mit dem sog. „Bachelor Professional“ ab, was die Gleichwertigkeit mit einem Studienabschluss auf fachpraktischer Ebene unterstreicht.
Bafög
Es besteht die Möglichkeit sich im Rahmen der Ausbildung zum/zur Heilerziehungspfleger*in finanziel fördern zu lassen. Informationen zum sog. Aufstieg-Bafög erhalten Sie unter dem folgenden Link: Flyer_Aufstiegsbafög_HEP
Einblick in den Beruf Heilerziehungspfleger:in bietet der folgende Film:
Bildung
- in Einrichtungen der Berufsbildung sowie der beruflichen Rehabilitation
- in Kindertageseinrichtungen an Schulen und Förderzentren
Arbeit
- in Tagesförderstätten und Tagesstätten
- in Berufseinrichtungen, insbesondere in der Arbeitsassistenz, in Integrationsbetrieben oder Werkstätten für Menschen mit Behinderungen
Wohnen
- in besonderen Wohnformen und in Wohnformen mit konzeptioneller Ausrichtung für Menschen mit Behinderungen
- in der Privatwohnung und in inklusiven Wohnformen
- in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe
- in Senioreneinrichtungen
Freizeit
- in aufsuchenden Diensten und im Freizeitbereich
Pflege und Begleitung
- in ambulanten Pflegeeinrichtungen, die überwiegend Menschen mit Behinderungen pflegen und betreuen
- in Vorsorge- und Rehabilitationskliniken
- in heilpädagogischen und therapeutischen Beratungsstellen
- in Einrichtungen der psychiatrischen Versorgung für Kinder, Jugendliche und Erwachsene
Allgemeinbildender Lernbereich
- Deutsch
- Englisch
- Religion / Ethik
Lernbereich Heilerziehungspflege
- Professionelle Perspektiven weiterentwickeln
- Pädagogische Beziehungen gestalten
- Lebenswelten und Diversität wahrnehmen
- Partnerschaften zur Entwicklungsbegleitung
Institution und Team entwickeln
- Mentoring
Adressatengerechte Bildungsarbeit professionell gestalten
- Gesundheit, Umwelt, Lebenspraxis
- Bewegung Tanz, Musik, Rhythmik, Spiel und Theater
- Kreatives Gestalten und Ästhetik
- Informations- und Kommunikationstechniken
Berufsbezogene Praktika
Innerhalb der ersten beiden Ausbildungsjahre erlernen Sie die berufsbezogenen theoretischen Grundlagen – immer eng verknüpft mit praktisch orientiertem Unterricht, je einem 6 wöchigen Praktikum und zusätzlichen Praxisprojekten.
Anerkennungsjahr (Berufspraktikum)
Während des 3. Ausbildungsabschnittes arbeiten Sie in einer Praxisstelle und werden zusätzlich von einer Lehrkraft der Schule betreut. Dieser Ausbildungsabschnitt wird tarifgebunden entlohnt.
Zusätzliche Qualifikationen: Erwerb der Fachhochschulreife
Wer die allgemeine Fachhochschulreife erwerben möchte, belegt 3 Stunden Mathematik pro Woche zusätzlich zur regulären Stundentafel.
Neben den formalen Aufnahmekriterien, wie mittlerem Bildungsabschluss und beruflicher Vorerfahrung benötigen die Bewerber*innen
- Freude an der Begegnung mit unterschiedlichen Menschen
- Ein Bewusstsein darüber, dass Vielfalt eine Bereicherung für die Gesellschaft darstellt
- Bereitschaft sich auf unterschiedliche Lerninhalte einzulassen und sich mit seiner Persönlichkeit in das Lernen und die Arbeit einzubringen
Bewerbungsverfahren
Der Bewerbung sind folgende Unterlagen beizufügen:
- Anschreiben,
- Aufnahmeantrag (siehe Downloads),
- Lebenslauf in tabellarischer Form mit Lichtbild neuesten Datums,
- Zeugnisse, Beurteilungen und Bescheinigungen (in amtlich beglaubigter Kopie ).
Wenn zum Zeitpunkt der Bewerbung z.B. Schulbesuch, Praktika, berufliche Ausbildungen und Tätigkeiten noch nicht abgeschlossen sind, reicht zunächst die Vorlage des aktuellsten relevanten Zeugnisses oder ggfls. Halbjahreszeugnisses , bzw . vorläufigen Bescheinigungen/Beurteilungen. Das Abschlusszeugnis und abschließende Bescheinigungen/Beurteilungen reichen Sie in diesem Fall spätestens bei Aufnahme der Ausbildung nach. - Schriftliche Erklärung darüber, ob Sie sich einem vorausgegangenen Auswahlverfahren an einer Fachschule für Sozialwesen in Hessen unterzogen bzw. ob sie/er eine andere Fachschule für Sozialwesen bereits besucht haben (siehe Downloads),
- adressierter und ausreichend frankierter Briefumschlag für Benachrichtigungen.
Aufnahmevoraussetzung
- Zeugnis des Mittleren Abschlusses oder ein als gleichwertig anerkanntes Zeugnis
und
- Ein Berufsabschluss als Staatlich geprüfte Sozialassistentin, als Staatlich geprüfter Sozialassistent – oder-
- der Abschluss einer einschlägigen anerkannten Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer aufbauend auf dem mittleren Abschluss –oder-
- die erfolgreiche Teilnahme an einer Feststellungsprüfung zum Nachweis einer gleichwertigen beruflichen Vorbildung.
Voraussetzung für die Zulassung zur Feststellungsprüfung ist eine gleichwertige berufliche Vorbildung.
Diese kann nachgewiesen werden durch:
- eine einschlägige Vollzeitberufstätigkeit von 36 Monaten oder
- eine abgeschlossene in- oder ausländische Berufsausbildung, die Kompetenzen vermittelt hat, die einer Qualifikation der Niveaustufe 4 des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR) entsprechen, und eine mindestens dreimonatige einschlägige Vollzeitberufstätigkeit oder ein entsprechendes Vollzeitpraktikum oder
- eine Tätigkeit als Tagespflegeperson von 33 Monaten Dauer, nachzuweisen über das örtliche Jugendamt, und eine mindestens dreimonatige einschlägige Vollzeitberufstätigkeit oder ein entsprechendes Vollzeitpraktikum oder
- das Abitur und eine mindestens dreimonatige einschlägige Vollzeitberufstätigkeit oder ein entsprechendes Vollzeitpraktikum oder
- die Fachhochschulreife aus der Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe oder des beruflichen Gymnasiums und eine mindestens 3-monatige einschlägige Vollzeitberufstätigkeit oder ein entsprechendes Vollzeitpraktikum; einschlägige Praktika zum Erwerb der Fachhochschulreife werden auf die dreimonatige Tätigkeit angerechnet oder
- der Abschluss der Fachoberschule, Form A oder B, und eine mindestens dreimonatige einschlägige Vollzeitberufstätigkeit oder ein entsprechendes Vollzeitpraktikum.
Die jeweilige einschlägige Vollzeitberufstätigkeit oder das jeweils entsprechende Vollzeitpraktikum ist in sozialpädagogischen Einrichtungen abzuleisten.
Auf die Vollzeitberufstätigkeit sind nach Satz 1 Nr. 1 bis zu einer Dauer von insgesamt höchstens 24 Monaten anzurechnen:
- erzieherische und pflegerische Tätigkeit in der Familie mit mindestens einem Kind oder einer pflegebedürftigen oder behinderten Person bis zu einer maximalen Anrechnungsdauer von 12 Monaten,
- die Ableistung eines sozialen Jahres im Sinne des Bundesfreiwilligendienstes oder gleichgestellter Dienste; der absolvierte Dienst muss im Hinblick auf die gewählte Fachrichtung geeignet sein,
- einschlägige Vollzeitpraktika in sozialpädagogischen oder sozialpflegerischen Einrichtungen bis zu einer maximalen Anrechnungsdauer von 12 Monaten, Teilzeitpraktika sind entsprechend umzurechnen,
- Auslandsaufenthalte als Au-Pair bis zu einer maximalen Anrechnungsdauer von 12 Monaten,
- ehrenamtliche Tätigkeit in der Arbeit mit Bezugsgruppen bis zu einer maximalen Anrechnungsdauer von 12 Monaten; addierte Nachweise im Umfang von mindestens 140 Stunden werden jeweils als Arbeitsmonat gewertet.
Bei Teilzeit verlängert sich die Dauer entsprechend.
- Bestandteil der Feststellungsprüfung ist ein Gespräch über Ihre sozialpflegerischen oder sozialpädagogischen Erfahrungen.
- Falls Sie den allgemeinbildenden Schulabschluss nicht im deutschsprachigen Raum erworben haben, fügen Sie bitte dem Antrag einen Gleichstellungsbescheid und den Nachweis Ihrer Deutschkenntnisse auf dem Niveau C1 (gemeinsamer europäischer Referenzrahmen) bei.
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Fachbereichsleitung:
Moni Krone
Standort:
Alice-Eleonoren-Schule
Heinrichstraße 78
64283 Darmstadt
Sekretariat:
Alice-Eleonoren-Schule
Martinstraße 140, 64285 Darmstadt
Tel.: +49 6151 48828
Emailkontakt: Sandra Veith
sandra.veith@darmstadt.de