Achtung!
Gemäß dem Masernschutzgesetz vom 1.3.2020 benötigen alle Schüler*innen und Studierenden den Nachweis einer Masernimpfung oder Immunität.
Diesen Nachweis müssen Sie spätestens am ersten Schultag bei Ihren Klassenlehrer*innen abgeben.
Weitere Informationen finden Sie unter den folgenen Links:
Masernschutz
kultusministerium.hessen.de/masernschutz