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Immunitätsnachweis Masern erforderlich

Achtung!
Gemäß dem Masernschutzgesetz vom 1.3.2020 benötigen alle Schüler*innen und Studierenden den Nachweis einer Masernimpfung oder Immunität.
Diesen Nachweis müssen Sie spätestens am ersten Schultag bei Ihren Klassenlehrer*innen abgeben.
Weitere Informationen finden Sie unter den folgenen Links:

Masernschutz
kultusministerium.hessen.de/masernschutz